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Wann dürfen Anbauvereinigungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen?

Wann dürfen Anbauvereinigungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen?

Anbauvereinigungen, die gemeinschaftlich, nicht-gewerblich Cannabis anbauen und zum Zwecke des Eigenkonsums an Mitglieder weitergeben wollen, bedürfen dazu einer behördlichen Erlaubnis. Die Gründung und Eintragung der Anbauvereinigung in das Vereins- bzw. Genossenschaftsregister ist nicht ausreichend, um Cannabis anbauen zu dürfen.

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