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Welche Unterlagen brauche ich, um eine Erlaubnis für eine Anbauvereinigung zu bekommen?

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Erlaubnis für eine Anbauvereinigung zu bekommen?

  • Der Antrag der Anbauvereinigung auf Erteilung der Erlaubnis hat folgende Angaben und Nachweise in deutscher Sprache zu enthalten:
    • Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung,
    • zuständiges Registergericht und Registernummer der Anbauvereinigung,
    • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der im Register eingetragenen Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung,
    • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigter der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,
    • ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie eine höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung für jedes im Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,
    • Anzahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,
    • Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Flurbezeichnung, Gebäude und Gebäudeteil,
    • Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Hektar oder Quadratmeter,
    • voraussichtlich angebaute und weitergegebene Mengen Cannabis in Gramm pro Jahr, getrennt nach Marihuana und Haschisch,
    • Darlegung der getroffenen oder geplanten Sicherungs- und Schutzmaßnahmen,
    • Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner Beratungs- und Präventionskenntnisse und
    • ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
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