Förderung des legalen gemeinschaftlichen nicht-gewerbsmäßigen Anbaus von Hanf / Cannabis zum eigenen Konsum und Abgabe von Samen und Setzlingen an Nichtmitglieder und andere Anbauvereinigungen.
"Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke."
"Der Verein ist nicht gewerblich und dient nur den Mitgliedern und der Allgemeinheit im Sinne der Satzung."
"Der Verein hat zum Ziel kostendeckend und zum Selbstkostenbetrag Hanf / Cannabis abzugeben."
"Der gemeinnützige Verein darf kein Vermögen aufbauen und nicht laufend Überschüsse erzielen."
CAD – Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands
CSCD – Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs
Es gibt verschiedene Arten von Cannabis, die hauptsächlich in drei Hauptkategorien eingeteilt werden: Cannabis sativa, Cannabis indica und Cannabis ruderalis. Jede dieser Kategorien hat unterschiedliche Merkmale in Bezug auf Wuchsform, Höhe, Blätter, Blütezeit, Cannabinoidgehalt und Effekte.
Kirsten Kappert-Gonther: Cannabis wird ab 1. April 2024 legal
92/24 Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
Gemeinnütziger Verein in Gründung